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Bei dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht und dem Verwaltungsgericht Stade können nach Maßgabe des § 55a der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) und der Verordnung über die technischen Rahmbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (ERVV) vom29.11.2017, BGBl. I S. 3803, in allen verwaltungsgerichtlichen Verfahren auch elektronische Dokumente eingereicht werden, um dem Gericht rechtwirksam Erklärungen, Schriftsätze, Rechtsmittel usw. zukommen zu lassen.
Bitte benutzen Sie ausschließlich einen sicheren Übermittlungsweg oder EGVP zur Übersendung verfahrensrelevanter Dokumente.
Eine Übermittlung elektronischer Dokumente an das Gericht per E-Mail ist in Rechtssachen nicht zulässig.
Per E-Mail übermittelte elektronische Dokumente sind mithin in der Regel nicht formwirksam eingegangen. Für eine formwirksame elektronische Übermittlung in Rechtssachen ist ausschließlich das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach oder das De-Mail-Postfach des Gerichts zu adressieren. Weitergehende Informationen finden Sie hierzu unter dem Menüpunkt Service/Elektronischer Rechtsverkehr sowie im Justizportal des Bundes und der Länder oder im Niedersächsischen Landesjustizportal .