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Aktuelle Erkenntnismittellisten


Die Kammern des Verwaltungsgerichts führen in Bezug auf das jeweilige Herkunftsland von ausländischen Verfahrensbeteiligten eine Liste der im Gericht vorhandenen Erkenntnismittel. Diese legen sie regelmäßig ihren Entscheidungen in asyl- und aufenthaltsrechtlichen Verfahren zugrunde. Sie aktualisieren die Listen in elektronischer Form regelmäßig.

Der Stand der Bearbeitung der Liste ergibt sich aus dem Datum hinter dem jeweiligen Herkunftsland. Dabei bezeichnet das Datum dieses Dokuments den Tag, an dem das Dokument in die entsprechende Liste aufgenommen wurde. Dokumente, die kein Aufnahmedatum tragen, sind vor dem 1. Januar 2005 in die Liste aufgenommen worden.

Die Kammern legen ihren Entscheidungen in Hauptsacheverfahren, in denen eine mündliche Verhandlung stattfindet, die Liste mit dem Stand vom Vortag der Verhandlung zugrunde. Im Übrigen legen sie die Liste mit dem Stand im Zeitpunkt der jeweiligen Entscheidung zugrunde.

Es empfiehlt sich, vor Sitzungsterminen zu überprüfen, ob inzwischen eine nochmals aktualisierte Fassung hier eingestellt worden ist.

Nur die an einem Verfahren beteiligten Personen (Parteien, Prozessbevollmächtigte) haben ein Recht, einzelne Erkenntnismittel einzusehen. Insbesondere die vom Auswärtigen Amt herausgegebenen Lageberichte sind als "Verschlusssache - Nur für den Dienstgebrauch" eingestuft. Das Auswärtige Amt hat mit Schreiben vom 21. Februar 2002 mitgeteilt, dass keine Einwände gegen die Einsichtnahme in Lageberichte durch Prozessbevollmächtigte bestehen, wenn diese ihre Bevollmächtigung nachweisen.

Wenn Sie Einsicht in einzelne Erkenntnismittel nehmen wollen, wenden Sie sich bitte telefonisch, per E-Mail oder schriftlich an die Serviceeinheit der für die Bearbeitung des betreffenden Landes zuständigen Kammer, um einen Termin zur Einsichtnahme zu vereinbaren. Welche Kammer zuständig ist, können Sie dem Geschäftsverteilungsplan entnehmen.

Über die unten aufgeführten Links gelangen Sie zu den Listen der jeweiligen Länder.

 

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