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Rechtsantragstelle

Sprechzeiten

Die Rechtsantragstelle des Verwaltungsgerichts Stade ist geöffnet von

Montag bis Freitag in der Zeit von 9:00 bis 12:00 Uhr.

Während dieser Sprechzeiten können Sie einfach zum Gericht kommen. Sie können aber auch einen Termin vereinbaren. Damit können Sie Wartezeiten vermeiden.

In dringenden Fällen können Sie außerhalb der Sprechzeiten auch einen Termin vereinbaren.

Sie erreichen die Mitarbeiter der Rechtsantragstelle unter:

04141/406-405: Herr Thom
04141/406-275: Herr Lemmermann.


Was ist Aufgabe einer Rechtsantragstelle?

Sie können beim Verwaltungsgericht Stade schriftlich eine Klage erheben oder einen Antrag stellen. Wir haben für Sie dazu Hinweise und Formulare.

Sie können aber auch mündlich eine Klage erheben oder einen Antrag stellen. Das können Sie bei der Rechtsantragstelle des Gerichts erledigen.

Ihre Klage oder Ihren Antrag nimmt eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter (Urkundsbeamter der Geschäftsstelle) für Sie schriftlich auf. Wir helfen Ihnen bei der Formulierung des Antrags. Wir dürfen Sie aber nicht rechtlich beraten.

Bitte beachten Sie: Den Schriftverkehr im weiteren Verfahren müssen Sie (oder Ihre Anwältin oder Ihr Anwalt) selbst erledigen. Die Rechtsantragstelle ist kein Schreibbüro.


Was müssen Sie mitbringen?

Bitte bringen Sie den Bescheid oder Widerspruchsbescheid mit, den Sie anfechten wollen. Bringen Sie auch Kopien des Bescheids mit.

Wenn Sie für eine andere Person (also nicht in eigenem Namen) eine Klage erheben oder einen Antrag stellen wollen, müssen Sie eine Vollmacht oder einen anderen Vertretungsnachweis vorlegen. Sie benötigen auch einen Ausweis.


Muss ich Deutsch sprechen können?

Das Gesetz sagt: Gerichtssprache ist Deutsch. Wenn Sie kein oder nicht ausreichend Deutsch sprechen, dann bringen Sie eine Person mit, die für Sie übersetzen kann.

Bitte beachten Sie: Die Rechtsantragstelle bestellt für die Aufnahme von Klagen oder Anträgen keinen Dolmetscher.

Auch alle Schreiben müssen in deutscher Sprache geschrieben sein oder in Übersetzung vorliegen.


Haftungsausschluss:

Diese wie alle anderen Informationen auf der Homepage des Verwaltungsgerichts Stade erfolgen ohne Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit. Gesetzesänderungen sowie sonstige Änderungen der Sach- oder Rechtslage werden zwar so schnell wie möglich eingearbeitet, es kann aber nicht garantiert werden, dass dies jeweils rechtzeitig vor dem In-Kraft-Treten einer Änderung erfolgen kann. In keinem Fall kann daher für Schäden, welche sich aus der Verwendung der abgerufenen Informationen ergeben, eine Haftung übernommen werden.


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