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75 Jahre Verwaltungsgerichtsbarkeit in Niedersachsen – Festakt des Verwaltungsgerichts Stade im Stader Rathaus

Am 28. Mai 2024 konnte Frau Präsidentin des Verwaltungsgerichts Stade Susanne Lang zahlreiche Gäste darunter Vertreter aus der Politik, den Gebietskörperschaften, der Justizverwaltung, der Anwaltschaft und den Gerichten zum Festakt des Verwaltungsgerichts Stade zum 75-jährigen Bestehen der Verwaltungsgerichtsbarkeit in Niedersachsen im historischen Königsmarcksaal des Rathauses in Stade begrüßen. In Ihrer Begrüßung strich Frau Präsidentin Lang heraus, dass die Verwaltungsgerichte die Garantie des effektiven Rechtsschutzes und den allgemeinen Justizgewährungsanspruch gegenüber jeder Art von Rechtsverletzungen gewährleisten. Auch wenn die Verwaltungsgerichtsbarkeit mitunter als umständlich und kompliziert wahrgenommen werde, so habe die niedersächsische Verwaltungsgerichtsbarkeit, insbesondere auch das Verwaltungsgericht Stade ein modernes Antlitz, was sich auch im Grad der erreichten Digitalisierung manifestiere. Die bereits seit Jahren etablierte elektronische Arbeitsweise werde demnächst über die Einführung einer neuen Software nunmehr mit der rechtsverbindlichen elektronischen Gerichtsakte komplettiert. Der Bürgermeister der Hansestadt Stade, Sönke Hartlef, skizzierte in seinem Grußwort den historischen Werdegang der Justiz in Stade in der Anfangszeit ausgehend von der Nutzung des Königsmarcksaals zu gerichtlichen Zwecken bis hin zum Verwaltungsgericht am heutigen zentrumsnahen Standort am Platz Am Sande in Stade. Der Staatssekretär im Niedersächsischen Justizministerium, Dr. Thomas Smollich, ging in seinem Rückblick auf 75 Jahre Verwaltungsgerichtsbarkeit in Niedersachsen anhand des Werdegangs des Verwaltungsgerichts Stade darauf ein, dass das Verwaltungsgericht Stade durchaus zwei Bezugspunkte für einen zu feiernden Geburtstag annehmen könne, denn zum einen wurden mit der „Verordnung über die Verwaltungsgerichte im Land Niedersachsen“ vom 31. März 1949 die Landesverwaltungsgerichte in Hannover, in Braunschweig sowie in Oldenburg auswärtige Kammern des Oldenburger Gerichts in Stade errichtet und zum anderen sei das Verwaltungsgericht am 1. April 1981 auf Betreiben des Rechtsausschusses des Landtages entgegen den Planungen der Landesregierung, die den Standort Lüneburg favorisiert hatte, als selbstständiges Verwaltungsgericht entstanden. Ausgehend vom verfassungsrechtlichen Auftrag im Grundgesetz sorge die Verwaltungsgerichtsbarkeit seit je her für eine Garantie der Grundrechte im Alltag. In Sachen Digitalisierung gab Staatssekretär Dr. Smollich einen kurzen Ausblick auf in der Entwicklung befindliche KI-basierte - 2 - Unterstützungsinstrumente im Bereich der Recherche zu Herkunftsländerinformationen in asylrechtlichen Verfahren. In seinem Festvortrag „Verwaltungsgerichtsbarkeit in der digitalen Gesellschaft – Impressionen zur Kontinuität im Wandel“ beleuchtete Prof. Dr. Uwe Berlit, Vorsitzender Richter am Bundesverwaltungsgericht a. D., die Auswirkungen der Digitalisierung auf die spruchrichterliche Tätigkeit wie etwa eine wirksame KI-Unterstützung in der Entscheidungsvorbereitung im Spannungsfeld richterlicher Unabhängigkeit bis hin zur Nutzung von Justizdaten im weiteren Sinne, wie etwa eine Analyse von Entscheidungsverhalten der Richterschaft. Eine digitale mündliche Verhandlung durch den regelhaften Einsatz von Videokonferenztechnik erschwere die Wahrnehmung nonverbaler Kommunikation und verändere das (kommunikative) Verhalten der Beteiligten. Daneben könne die Digitalisierung (inner)gerichtlicher Arbeitsabläufe mit einer Entlastung von standardisierten Abläufen einhergehen, auch wenn die bisherigen Digitalisierungsschritte die innergerichtlichen Arbeitsabläufe überwiegend lediglich elektronisch nachgebildet, aber noch nicht durchgreifend optimiert hätten. Jedenfalls sei eine effizienzsteigernde Vereinheitlichung und auch Arbeitsverdichtung zu verzeichnen. Maßgeblich sei bei der Digitalisierung zu beachten, dass ein qualitätsneutraler Mehrwert erzielt werde. Gleichzeitig erweise sich die Digitalisierung der Verwaltung als Herausforderung auch an die gerichtliche Kontrolle, was etwa die mit der Vielfalt an Behörden verbundene Heterogenität bei den Digitalisierungsansätzen, Aktenprogrammen, Fachverfahren und Datenformaten sowie unterschiedliche Umsetzungsstände betreffe. Die fortschreitende Digitalisierung der Verwaltung werde die verwaltungsgerichtliche Kontrolle ergänzen um Fragen des IT-Einsatzes in der öffentlichen Verwaltung, insbesondere bei der Entscheidungsvorbereitung oder -findung. Die fortschreitende Digitalisierung – so Prof. Dr. Berlit in seinem Resümee – führe in der Verwaltungsgerichtsbarkeit zu unruhigen, schwierigen und zugleich spannenden Zeiten einer zukunftsorientierten Umgestaltung im laufenden Gerichtsbetrieb. Sie erfordere eine Rückbesinnung auf die Grundziele der Verwaltungsgerichtsbarkeit: die Durchsetzung des Rechtsstaates durch Gewährung inhaltlich wirksamen Rechtsschutzes in angemessener Zeit, in transparenten Verfahren und zu anschlussfähigen Konditionen. Die Frage sei nicht mehr Digitalisierung oder Nichtdigitalisierung, sondern gelingende oder nicht gelingende Digitalisierung seien die Optionen. Für den musikalischen Rahmen sorgten Michael Fuerst am Cembalo und Theo Small an der barocken Flöte (Traverso), die mit ihrer virtuosen Interpretation barocker Musik allseits zu begeistern wussten. Die abwechslungsreiche Veranstaltung fand bei einem anschließenden Empfang mit Stehimbiss, der den Teilnehmenden die Möglichkeit eines regen Austausches bot, ihren Ausklang.

Artikel-Informationen (VG Stade)

Ansprechpartner
VPräsVG Richard Wermes

Verwaltungsgericht Stade
Pressestelle
Am Sande 4a
21682 Stade

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erstellt am:
28.05.2024

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